Digitaler Nachlass

Der Nachlass von Verstorbenen war noch vor wenigen Jahren ein überschaubares Feld, um das sich die Erben kümmerten: Das Haus oder die Wohnung des/der Verstorbenen wurde verkauft und Geldvermögen, Schmuck und Andenken aufgeteilt. Im Internetzeitalter hat sich einiges geändert: Es gibt vielleicht Websites der Verstorbenen. Was tun damit? Es bestehen Facebook und LinkedIn-Mitgliedschaften. Was tun damit? Es wurden Bücher im Eigenverlag veröffentlicht. Was tun damit? Fragen über Fragen, die viele Angehörige belasten und die nicht einfach zu beantworten sind.

Viele Bestattungsinstitute oder Kanzleien haben die letzten Jahre darauf reagiert und ihr Geschäftsfeld entsprechend erweitert: Sie bieten Angehörigen eine digitale Nachlass-Verwaltung an. Damit Bestatter*innen die digitale Spurensuche aufnehmen können, müssen Hinterbliebene ein „Online-Schutzpaket“ zur Nachlassverfügung abschließen. Angehörige erhalten auf diese Weise einen Überblick über alle kostenpflichtigen Netzaktivitäten des/der Verstorbenen. Bestattungsinstitute nutzen dabei eine automatisierte IT-Lösung und können so beispielsweise Online-Verträge, die zu Lebzeiten abgeschlossen wurden, kündigen.

Ein Testament ist sinnvoll

Während ein Nachlass die Gesamtheit von Gütern und Verpflichtungen umfasst, die Verstorbene hinterlassen, handelt es sich bei einem Testament um eine schriftliche Regelung für den Erbfall. Viele Menschen sind immer noch der Auffassung, dass ein Testament nur für Personen geeignet ist, die große Vermögen vererben müssen/wollen. Doch die Verschriftlichung des letzten Willens ist für fast jeden/jede sinnvoll. Auf diese Weise können auch diejenigen Menschen berücksichtigt werden, die einem besonders nahe stehen. Und dies sind nicht zwangsläufig Familienmitglieder oder Verwandte.

Außerdem lassen sich in diesem Schriftstück Aussagen sowohl zum analogen wie zum digitalen Erbe festhalten. So ist es möglich, eine Liste von Accounts mit Benutzerdaten und Kennworten zu erstellen und eine Vertrauensperson zu benennen. Doch auch hier gilt: Eine anwaltschaftliche Beratung macht Sinn, um Fehler zu vermeiden. Wird das Testament anschließend bei einem Notar oder beim Amtsgericht hinterlegt, ist sichergestellt, dass es vor Fälschung oder Beschädigungen geschützt ist und die Erben es auch finden. Ein Testament ist und bleibt ein hilfreicher Weg für Klarheit im Ab-Leben zu sorgen.

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